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Inhalt:

2.6 Definition Ehrenamt

Die Katholische Aktion ist die offizielle Organisation von und für Laien in der katholischen Kirche. In ihr wirken Frauen und Männer, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gemeinsam, um die Kirche Jesu Christi im Alltag der Menschen erlebbar zu machen.

Die Katholische Aktion ist ehrenamtlich organisiert und hat demokratisch gewählte Vorstände, die vom Bischof bestätigt werden. Die KA wird durch den ehrenamtlichen Präsidenten bzw. die Präsidentin und das Präsidium nach außen vertreten und von einem geistlichen Assistenten unterstützt.

„Als ‘ehrenamtliches Engagement’ in einem weiten Sinn werden im allgemeinen alle Formen von sozialem oder christlichem Engagement verstanden, die im Prinzip freiwillig, außer-familär, nicht-beruflich und nicht erwerbsmäßig verrichtet werden.“ (Bender 2001: 7).

 

Wir unterscheiden drei Formen der ehrenamtlichen/freiwilligen Tätigkeit in der Katholischen Aktion, die eine unterschiedliche Unterstützung seitens der Hauptamtlichen brauchen:

 

 

Ehrenamt

Das Ehrenamt beruht auf zwei Prinzipien: die InhaberInnen des Ehrenamtes werden zumeist gewählt und dieser Dienst ist unentgeltlich zu entrichten. Die intensive Verbindung zur Organisation wird auch durch das Wort „Ehrenamt“ hervorgehoben, es ist ein inneres Bedürfnis für die Organisation zu arbeiten. Der Begriff Ehrenamt wird mit einer verantwortlichen Rolle (Amt, Funktion) auf eine Person bezogen bezeichnet. (z.B. Präsidium, Vorstände in den Teilorganisationen)

 

 

Ehrenamtliches/Freiwilliges Engagement

Die Begrifflichkeit „Freiwilliges Engagement“ betont, dass es sich hier um eine freiwillige selbstgewählte Entscheidung für die Tätigkeit handelt.  Bei den Freiwilligendiensten sind die Tätigkeiten  genau beschrieben und die Freiwilligen verpflichten sich für einen festgelegten Zeitraum. Dies wird meist schriftlich vereinbart. (z.B: LeiterInnen von Pfarrgruppen, DekanatsleiterInnen)

 

Punktuelles/Kurzzeitiges Freiwilliges Engagement

Bietet die Möglichkeit,  sich gelegentlich gemeinwohlorientiert einzubringen und damit sinnstiftend zu wirken, ohne sich zeitlich zu intensiv binden zu müssen. Für Menschen, die an einem punktuellem Engagement interessiert sind, jedoch dauerhaften Verpflichtungen und Bindungen zunehmend ablehnend gegenüberstehen. (ev. Mitglieder, Personen – die Aufrufen folgen)

 

Grundtexte

1.1 Ehrenamt

Eine Definition für ehrenamtliches Engagement lautet: „Als ‘ehrenamtliches Engagement’ in einem weiten Sinn werden im allgemeinen alle Formen von sozialem oder christlichem Engagement verstanden, die im Prinzip freiwillig, außer-familär, nicht-beruflich und nicht erwerbsmäßig verrichtet werden.“ (Bender 2001: 7)

 

Für die eingangs zitierte Mikrozensus-Zusatzerhebung (2006) wurde freiwilliges Engagement „als eine Arbeitsleistung definiert, die freiwillig (d.h. ohne gesetzliche Verpflichtung) geleistet wird, der kein monetärer Gegenfluss gegenübersteht (die also unbezahlt geleistet wird) und deren Ergebnis Personen außerhalb des eigenen Haushalts zufließt.“ (Badelt/More-Hollerweger 2007: 503f.; Badelt 1985: 60) (BMASK 2009: 6) Wesentlich ist auch die Unterscheidung zwischen bezahlter und ehrenamtlicher Arbeit. „Unter ehrenamtlicher Arbeit wird in der Folge eine Arbeitsleistung verstanden, der kein monetärer Gegenfluß gegenübersteht, die also nicht mit Geld bezahlt wird.“ (Badelt/Meyer/Simsa 1997: 359 H.i.O)

Geschichtlich betrachtet war das Ehrenamt ursprünglich ein einflussreiches Amt, das wesentlich zum Prestige beigetragen hat und auf Grund der gesellschaftlichen oder beruflichen Stellung übernommen wurde. Der ursprüngliche Begriff „Honoratioren“ kommt aus dem Stadtbürgerturm im 16. Jahrhundert und geht auf den lateinischen Begriff „honor“, auf Deutsch „die Ehre“, zurück. „Der Begriff ‘Ehrenamt’ wurde zum ersten Mal schriftlich in einem Gesetz der Landesgemeindeordnung für Westfalen (erlassen am 19.3.1856) benutzt. Es bezog sich auf das Amt des Gemeindevorstehers.“ (Vogt/Zingerle 1994: 134) Auch heute noch sind der soziale Status und die berufliche Vorerfahrung eine Voraussetzung für verschiedene Ämter, gerade in Führungsfunktionen. Das gehobene „Ehrenamt“ bietet die Möglichkeit, den sozialen Status darzustellen (vgl. Ehrhardt 2009: 59f).

 

Das Ehrenamt beruhte auf zwei Prinzipien: die InhaberInnen des Ehrenamtes wurden gewählt und dieser Dienst war unentgeltlich zu entrichten. Mit Beginn des 19. Jahrhunderts erfolgte ein starker Anstieg des Vereinswesens, dies ging mit der Entstehung der modernen Industriegesellschaft und Auflösung des Zunftwesens einher. Wesentlich war auch die demokratische Strukturierung durch Besetzung der Ämter/Positionen durch die Wahl oder Ernennung (vgl. Vogt/Zingerle 1994: 134ff).

 

In der katholischen Kirche wurde zwischen Laien und Klerus unterschieden, der Klerus stellte die „lehrende Kirche“ dar. Nach den 20er Jahren bekamen Laienorganisationen immer mehr Aufmerksamkeit. Durch vermehrte hauptamtliche „LaienmitarbeiterInnen“ wurden die Begrifflichkeiten „Hauptamtliche“ und „Ehrenamtliche“ in der Kirche erst tragend (vgl. Bucher 2009: 271). Der Begriff „Laie“ ist in der heutigen Zeit in den Hintergrund gerückt und wird meist nur in der Bezeichnung „Laienorganisationen“ verwendet. Laie ist eine schwierige Bezeichnung, da die ehrenamtliche Tätigkeit oft von Professionellen durchgeführt wird und so missverstanden werden kann (vgl. Badelt/Meyr/Sisma 1997: 361).

 

Im kirchlichen Bereich ist der noch immer am häufigsten verwendete Begriff „Ehrenamt“, wenn sich auch die Formen des ehrenamtlichen Engagements verändert haben. Seine Wurzeln liegen einerseits in den administrativen politischen Ehrenämtern, andererseits in der humanitär und karitativ christlichen Hilfstätigkeit gegenüber Armen (vgl. Backes 1987: 18). Im EU-Jahr 2001 der „Freiwilligentätigkeit“ wurden die Begrifflichkeiten wieder diskutiert und am alten Begriff des „Ehrenamtes“ festgehalten:

„Wie uns scheint, drückt der – von vielen für veraltet und unpassend gehaltene – Begriff aber einige vor allem für die Bildungswerke relevante Dimensionen aus, die in machen Freiwilligen-Bereichen mit vorgegebenen, eng umgrenzten Tätigkeiten nicht so wesentlich zu sein scheinen: nämlich die Vielfältigkeit des Tuns, die Selbstbestimmtheit im Setzen der Ziele, die Autonomie und das Wirken in und für eine Öffentlichkeit.“ (Brandstetter/Kellner 2000: 25f)

Die intensive Verbindung zur Organisation wird auch durch das Wort „Ehrenamt“ hervorgehoben, es ist ein inneres Bedürfnis für die Organisation zu arbeiten. „Vor allem in Kirchen und religiösen Gemeinschaften, aber auch in vielen traditionellen Vereinen und Verbänden wird gerne von „unseren Ehrenamtlichen“ gesprochen und damit die besondere Verbundenheit zwischen den Engagierten und der Organisation hervorgehoben“. (Reifenhäuser/Hoffmann/Kegel 2012: 15 Hi.O.)

 

Liessmann (2012) bringt den Begriff Ehrenamt zustimmend wieder ins Spiel, er kritisiert die Linie der EU, Freiwilligentätigkeit nur im Sinne der beruflichen Tätigkeit zu sehen, einerseits um die Möglichkeiten am Arbeitsplatz zu verbessern und andererseits um Defizite des Arbeitsmarktes auszugleichen. Er verweist darauf, dass es sich bei Ehrenamt um soziale und kommunikative Tätigkeiten handelt, bei denen es um Gemeinschaft und Engagement geht, die auch einen Ausgleich zum beruflichen Alltag bringen. Er zeigt aber auch Gefahren dieser Form von Freiwilligentätigkeit auf: Das Ehrenamt kann der Familie und dem Beruf vorgezogen werden bzw. besteht die Möglichkeit, dass sich die öffentliche Hand aus der sozialen Wohlfahrt mit dem Hinweis auf Freiwilligentätigkeit zurückzieht (vgl. Liessmann 2012: 162ff).

 

1.2 Freiwilligentätigkeit/Freiwilliges Engagement

Der wesentlich jüngere von der Europäischen Union verwendete Begriff „Freiwilligentätigkeit“ orientiert sich an der Übersetzung des englischen Ausdrucks „voluntary work“ und konnte sich in kirchlichen Kreisen nur teilweise, z.B. bei der Caritas, durchsetzen (vgl. BMASK 2009: 3).

 

In Deutschland bezieht sich der Begriff meistens auf bestimmte Ehrenamtsgruppen wie auf das freiwillige soziale oder ökologische Jahr, Versöhnungsarbeit und Arbeit im Naturschutz. Durch die Begrifflichkeiten Freiwilligenzentren, Freiwilligenmessen, Freiwilligenagenturen ist der Begriff in den Vordergrund gerückt. Die Begrifflichkeit „Freiwilliges Engagement“ betont, dass es sich hier um eine freiwillige Entscheidung für die Tätigkeit handelt, nicht wie beim Begriff Freiwilligenarbeit, der den Aufwand und die damit verbundenen Anstrengungen beschreibt (vgl. Reifenhäuser/Hoffmann/Kegel 2012: 15-16).

 

Manchmal wird die Unterscheidung zwischen Ehrenamt und Freiwilligenarbeit folgend getroffen: Beim Ehrenamt wird man von anderen in ein Amt gewählt, wobei die Freiwilligentätigkeit eine selbst gewählte Tätigkeit ist. Auf der Website "Wegweiser Bürgergesellschaft" der Bundeszentrale Bürgerschaftliches Engagement (BBE) kann man folgende Darstellung finden:

 

„Geraume Zeit bezeichnete (der Begriff Ehrenamt) die unentgeltliche Tätigkeit von Ehrenmännern und –frauen, die als ausgewählte Honorationen eine öffentliche Aufgabe übertragen bekamen. (…) Heute wird der Begriff Ehrenamt in erster Linie dann verwendet, wenn er ein echtes Amt und eine Funktion bezeichnet, wie beispielsweise in einem Vorstand, einem Gremium oder einem Verband. Dazu zählen aber auch im Auftrag von Bund, Ländern oder Gemeinden neben dem Beruf wahrgenommen Tätigkeiten wie Beauftragte, Beiräte etc.“ (Wegweiser Bürgergesellschaft 2012: o.S.)

 

1.3 Bürgerschaftliches Engagement

In den letzten Jahren kam gerade in der Politik die Begrifflichkeit des „Bürgerschaftlichen Engagements“ auf. „Freiwilliges Engagement wird in der Wissenschaft aus einer historischen Sichtweise mit dem Begriff des ehrenamtliches Engagements bezeichnet, während im Rahmen einer normativ-politischen Zugangsweise eine Kontroverse um die Begriffe bürgerschaftliches und freiwilliges Engagement existiert.“ (Hansen 2008: 24, H.i.O.)

 

Der Deutsche Bundestag setzte eine „Enquete-Kommission“ zur Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements ein, diese legte 2011 ihren Abschlussbericht vor, in dem nicht mehr vom „Ehrenamt“ sondern vom „Bürgerschaftlichen Engagement“ gesprochen wurde. Ehrenamt wird hier mit einer verantwortlichen Rolle (Amt) auf eine Person bezogen bezeichnet, während Bürgerschaftliches Engagement die Vielfalt der Tätigkeiten mit politischer Teilhabe bezeichnet. Freiwilliges Engagement mit der damit verbundenen politischen Dimension steht im Gegensatz zur Vorstellung der Ehre (vgl. Röbke 2012: 17).

 

Die Begrifflichkeit des bürgerschaftlichen Engagements, unter dem man die Übernahme von verschiedenen Aufgaben im Gemeinwesen versteht, wird in Österreich im Gegensatz zu Deutschland selten verwendet. Der Begriff „Bürgerschaftliches Engagement“ beinhaltet die klassische Ehrenamtlichkeit und wird um die Bereiche Selbsthilfegruppen und Initiativen/Projektarbeit erweitert (vgl. Hald-Hübner 1997: 114).

 

Die Bezeichnung „Bürgerschaftliches Engagement“ stellt vor allem eine emanzipatorische und demokratiepolitische Dimension in den Vordergrund. Im kirchlichen Bereich ist der Begriff nicht in Verwendung, wobei die Projektarbeit und Selbsthilfegruppen auch im ehrenamtlichen Bereich verstärkt zunehmen. Wesentlich ist bei allen verwendeten Begriffen, dass die Teilnahme freiwillig ist. „Die Begriffe des bürgerschaftlichen und des freiwilligen Engagements sind in so weit identisch, als dass sie sich auf das Recht des Bürgers beziehen, zu entscheiden, ob er sich an gemeinwohlorientierten Tätigkeiten beteiligen möchte oder nicht.“ (Hansen 2008: 25, H.i.O.)

 

Ein häufiger Kritikpunkt am Bürgerschaftlichen Engagement ist der Rückzug staatlicher Verantwortung und damit der Wegfall von professioneller Arbeit in verschiedensten Bereichen:

 

„Im Zeichen der Sparmaßnahmen des Staates ist zu bemerken, dass hier die Begrifflichkeit des Bürgerlichen Engagements verwendet wird. Es wird aber auch ein Formenwandel registriert und diskutiert, u.a. unter der Überschrift ‚Vom traditionellen Ehrenamt zum bürgerlichen Engagement‛- Die Konjunktur dieses Themas muss aber einerseits vor dem Hintergrund einer Sparpolitik des Staates gesehen werden, die verbunden ist mit der Absicht, gesellschaftlich wichtige Arbeit an den Freiwilligen-Bereich zu übertragen.“ (Brandstetter/Kellner 2000: 25 H.i.O.)

 

Ehrenamt wird hier mit einer verantwortlichen Rolle (Amt) auf eine Person bezogen bezeichnet, während Bürgerschaftliches Engagement die Vielfalt der Tätigkeiten mit politischer Teilhabe bezeichnet. Freiwilliges Engagement mit der damit verbundenen politischen Dimension steht im Gegensatz zur Vorstellung der Ehre (vgl. Röbke 2012: 17).

Dok.-Nr.: QMH_2. Über die KA

Bezeichnung: 2.6. Definition Ehrenamt

Erstellt: Paulweber 2016-02-04  

Revision: 0

Geprüft: Paulweber 2016-02-04

Freigegeben: Hohl 2016-02-14


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